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12 E 233/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-09, 12 E 233/21
12 E 233/21Verwaltungsgericht09.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 12 E 233/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0709.12E233.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus I. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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