Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-07, 5 B 1057/21

5 B 1057/21Verwaltungsgericht07.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 B 1057/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-07

Aktenzeichen: 5 B 1057/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0707.5B1057.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28. Mai 2021 wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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