Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-06, 13 E 577/21

13 E 577/21Verwaltungsgericht06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 E 577/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: 13 E 577/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0706.13E577.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

    1. Das Gesuch des Klägers, die an dem Beschluss des Senats vom 19. Mai 2021 – 13 E 426/21 – beteiligten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
    1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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