Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 8 B 875/21

8 B 875/21Verwaltungsgericht02.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 875/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-02

Aktenzeichen: 8 B 875/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.8B875.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf den Antrag der Beigeladenen wird der Beschluss des Senats vom 15. Juli 2020 ‑ 8 B 1600/19 ‑ insoweit geändert, als die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. November 2019 - 8 L 1540/19 -, durch den der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 12. September 2017 abgelehnt worden ist, zurückgewiesen wird. Der damit sinngemäß verbundene Antrag des Antragstellers, die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung seiner Klage anzuordnen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

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