Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 7 B 286/21

7 B 286/21Verwaltungsgericht02.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 286/21 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-02

Aktenzeichen: 7 B 286/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.7B286.21.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.2.2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.