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4 B 679/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 4 B 679/20
4 B 679/20Verwaltungsgericht02.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-02
Aktenzeichen: 4 B 679/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.4B679.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20.4.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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