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1 B 433/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 1 B 433/21
1 B 433/21Verwaltungsgericht02.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-02
Aktenzeichen: 1 B 433/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.1B433.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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