Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 19 A 1074/20

19 A 1074/20Verwaltungsgericht02.07.2021

Regest

Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1074/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-02

Aktenzeichen: 19 A 1074/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.19A1074.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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