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19 A 1074/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-02, 19 A 1074/20
19 A 1074/20Verwaltungsgericht02.07.2021
Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.
Entscheidungsdatum: 2021-07-02
Aktenzeichen: 19 A 1074/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.19A1074.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.
Der Antrag wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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