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21 B 878/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-01, 21 B 878/21
21 B 878/21Verwaltungsgericht01.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 21 B 878/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0701.21B878.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Soweit der Antragsteller seine Anträge im Beschwerdeverfahren teilweise zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen – die nicht erstattungsfähig sind – tragen diese jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
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