Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-30, 7 D 62/19.NE

7 D 62/19.NEVerwaltungsgericht30.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 62/19.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-30

Aktenzeichen: 7 D 62/19.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0630.7D62.19NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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