Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-24, 6 B 504/21

6 B 504/21Verwaltungsgericht24.06.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 504/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-24

Aktenzeichen: 6 B 504/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0624.6B504.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt

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