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6 B 504/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-24, 6 B 504/21
6 B 504/21Verwaltungsgericht24.06.2021
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.
Entscheidungsdatum: 2021-06-24
Aktenzeichen: 6 B 504/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0624.6B504.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt
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