Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-23, 4 A 2742/20

4 A 2742/20Verwaltungsgericht23.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 2742/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: 4 A 2742/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0623.4A2742.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 14.8.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 22.500,00 Euro festgesetzt.

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