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6 B 456/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-22, 6 B 456/21
6 B 456/21Verwaltungsgericht22.06.2021
Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 6 B 456/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.6B456.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §39
Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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