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4 A 3519/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-22, 4 A 3519/20
4 A 3519/20Verwaltungsgericht22.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 4 A 3519/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.4A3519.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 9.11.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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