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2 B 2040/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-22, 2 B 2040/20
2 B 2040/20Verwaltungsgericht22.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 2 B 2040/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.2B2040.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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