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19 A 222/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-22, 19 A 222/20.A
19 A 222/20.AVerwaltungsgericht22.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 19 A 222/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.19A222.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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