Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-17, 13 D 107/20.NE

13 D 107/20.NEVerwaltungsgericht17.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 D 107/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-17

Aktenzeichen: 13 D 107/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0617.13D107.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.