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1 B 431/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-14, 1 B 431/21
1 B 431/21Verwaltungsgericht14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 1 B 431/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0614.1B431.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.375,17 Euro festgesetzt.
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