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1 A 3275/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-09, 1 A 3275/20
1 A 3275/20Verwaltungsgericht09.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 1 A 3275/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0609.1A3275.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag der Beklagten wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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