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11 B 852/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-09, 11 B 852/21
11 B 852/21Verwaltungsgericht09.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 11 B 852/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0609.11B852.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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