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7 B 757/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-08, 7 B 757/21
7 B 757/21Verwaltungsgericht08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 7 B 757/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0608.7B757.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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