Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-08, 6 B 335/21

6 B 335/21Verwaltungsgericht08.06.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberrechtsrätin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 335/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 6 B 335/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0608.6B335.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberrechtsrätin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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