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4 A 1868/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-08, 4 A 1868/20
4 A 1868/20Verwaltungsgericht08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 4 A 1868/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0608.4A1868.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27.5.2020 wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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