Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-04, 8 B 165/21

8 B 165/21Verwaltungsgericht04.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 165/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-04

Aktenzeichen: 8 B 165/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0604.8B165.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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