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20 B 937/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-04, 20 B 937/20
20 B 937/20Verwaltungsgericht04.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-04
Aktenzeichen: 20 B 937/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0604.20B937.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 41.050,58 Euro festgesetzt.
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