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2 B 443/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-02, 2 B 443/21
2 B 443/21Verwaltungsgericht02.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 2 B 443/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0602.2B443.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 € festgesetzt.
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