Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-27, 2 B 1867/20

2 B 1867/20Verwaltungsgericht27.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1867/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-27

Aktenzeichen: 2 B 1867/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0527.2B1867.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 16. Oktober 2020 - VG Düsseldorf 16 K 6176/20 - gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Oktober 2020 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.800,- Euro festgesetzt.

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