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7 A 4716/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-26, 7 A 4716/19
7 A 4716/19Verwaltungsgericht26.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 7 A 4716/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0526.7A4716.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.
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