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4 A 4022/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-26, 4 A 4022/19
4 A 4022/19Verwaltungsgericht26.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 4 A 4022/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0526.4A4022.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.8.2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 30.000,00 Euro festgesetzt
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