Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-20, 8 B 1967/20

8 B 1967/20Verwaltungsgericht20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 1967/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 8 B 1967/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0520.8B1967.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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