Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-20, 19 B 860/21

19 B 860/21Verwaltungsgericht20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 860/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 19 B 860/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0520.19B860.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Mai 2021 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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