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7 A 2572/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-19, 7 A 2572/19
7 A 2572/19Verwaltungsgericht19.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 7 A 2572/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0519.7A2572.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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