Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-19, 6 B 334/21

6 B 334/21Verwaltungsgericht19.05.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich gegen seine Beurlaubung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 334/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: 6 B 334/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0519.6B334.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VOFF NRW §9

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich gegen seine Beurlaubung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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