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6 B 334/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-19, 6 B 334/21
6 B 334/21Verwaltungsgericht19.05.2021
Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich gegen seine Beurlaubung wendet.
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 6 B 334/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0519.6B334.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VOFF NRW §9
Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich gegen seine Beurlaubung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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