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10 B 688/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-19, 10 B 688/21
10 B 688/21Verwaltungsgericht19.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 10 B 688/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0519.10B688.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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