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15 B 341/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-18, 15 B 341/21
15 B 341/21Verwaltungsgericht18.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 15 B 341/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0518.15B341.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt, nachdem es durch die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Februar 2021 ist - mit Ausnahme der Gegenstandswertfestsetzung - wirkungslos.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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