Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-18, 15 B 341/21

15 B 341/21Verwaltungsgericht18.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 341/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-18

Aktenzeichen: 15 B 341/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0518.15B341.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt, nachdem es durch die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Februar 2021 ist - mit Ausnahme der Gegenstandswertfestsetzung - wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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