Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-17, 6 B 206/21

6 B 206/21Verwaltungsgericht17.05.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Oberamtsanwalts in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 206/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-17

Aktenzeichen: 6 B 206/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0517.6B206.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art.33 Abs.2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Oberamtsanwalts in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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