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12 B 466/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-14, 12 B 466/21
12 B 466/21Verwaltungsgericht14.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-14
Aktenzeichen: 12 B 466/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0514.12B466.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
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