Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-10, 9 A 1489/20.A

9 A 1489/20.AVerwaltungsgericht10.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 1489/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-10

Aktenzeichen: 9 A 1489/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0510.9A1489.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der angefochtene Gerichtsbescheid wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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