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15 E 16/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-05, 15 E 16/21
15 E 16/21Verwaltungsgericht05.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-05
Aktenzeichen: 15 E 16/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0505.15E16.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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