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5 A 1358/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-30, 5 A 1358/19
5 A 1358/19Verwaltungsgericht30.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-30
Aktenzeichen: 5 A 1358/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0430.5A1358.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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