Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-30, 5 A 1358/19

5 A 1358/19Verwaltungsgericht30.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 A 1358/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-30

Aktenzeichen: 5 A 1358/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0430.5A1358.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2019 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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