Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-29, 9 B 567/21

9 B 567/21Verwaltungsgericht29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 567/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 9 B 567/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0429.9B567.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 143,25 Euro festgesetzt.

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