Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-29, 4 B 116/21

4 B 116/21Verwaltungsgericht29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 116/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 4 B 116/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0429.4B116.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Streitwert für das durch Vergleich erledigte Verfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 B 262/21 auf 3.750,00 Euro und für die Zeit danach auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor Verbindung wird der Streitwert für das Verfahren 4 B 262/21 ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren 1 L 183/21 (VG Köln) wird in Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.