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4 B 116/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-29, 4 B 116/21
4 B 116/21Verwaltungsgericht29.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 4 B 116/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0429.4B116.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Streitwert für das durch Vergleich erledigte Verfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 B 262/21 auf 3.750,00 Euro und für die Zeit danach auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor Verbindung wird der Streitwert für das Verfahren 4 B 262/21 ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren 1 L 183/21 (VG Köln) wird in Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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