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13 B 726/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-27, 13 B 726/21
13 B 726/21Verwaltungsgericht27.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-27
Aktenzeichen: 13 B 726/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0427.13B726.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 26. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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