Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-23, 9 A 4109/18

9 A 4109/18Verwaltungsgericht23.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 4109/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-23

Aktenzeichen: 9 A 4109/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0423.9A4109.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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