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13 B 610/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-22, 13 B 610/21
13 B 610/21Verwaltungsgericht22.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: 13 B 610/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0422.13B610.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13. April 2021 geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 6 K 951/21 gegen die Regelung in Ziffer 4 der am 9. April 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises T. -X. zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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