Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-22, 13 B 610/21

13 B 610/21Verwaltungsgericht22.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 610/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-22

Aktenzeichen: 13 B 610/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0422.13B610.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13. April 2021 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 6 K 951/21 gegen die Regelung in Ziffer 4 der am 9. April 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises T. -X. zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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