Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-20, 4 E 653/20

4 E 653/20Verwaltungsgericht20.04.2021

Regest

Zur Beteiligungsfähigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerrückstände.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 653/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-20

Aktenzeichen: 4 E 653/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0420.4E653.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Normen: VwGO § 65; VwGO § 61; DSG NRW § 25; BDSG § 20; AO § 30 Abs 4 Nr 5 AO; VO (EU) 2016/679 Art 6

Leitsätze

Zur Beteiligungsfähigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerrückstände.

Tenor

Die Beschwerde gegen den den Antrag auf Beiladung zum erstinstanzlichen Verfahren ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 22.7.2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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