Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-19, 7 B 77/21

7 B 77/21Verwaltungsgericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 77/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 7 B 77/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0419.7B77.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

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