Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-19, 1 B 1390/20

1 B 1390/20Verwaltungsgericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1390/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 1 B 1390/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0419.1B1390.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 13.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.