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10 E 73/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-19, 10 E 73/21
10 E 73/21Verwaltungsgericht19.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-19
Aktenzeichen: 10 E 73/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0419.10E73.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 350.000 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet
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