Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-19, 10 E 73/21

10 E 73/21Verwaltungsgericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 E 73/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 10 E 73/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0419.10E73.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 350.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet

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