Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-16, 6 B 182/21

6 B 182/21Verwaltungsgericht16.04.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 182/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-16

Aktenzeichen: 6 B 182/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0416.6B182.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LVOPol §24

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfeststetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.